Öffentliches Verfahrensverzeichnis

der Autohaus Ulmen GmbH & Co. KG

Öffentliches Verfahrensverzeichnis
der Autohaus Ulmen GmbH & Co. KG

1. Name und Anschrift

Autohaus Ulmen GmbH & Co. KG
Königsberger Straße 26
40231 Düsseldorf

2. Persönliche haftende Gesellschafterin und Geschäftsführung

Ulmen Verwaltungsgesellschaft mbH

Geschäftsführer: Dr. Klaus Gutberlet

3. Registergerichte und Umsatzsteueridentifikationsnummer

Amtsgericht Düsseldorf; HRA 7107
Amtsgericht Düsseldorf; HRB 16667

USt-Id.-Nr.: DE 216483035

4. Leitung System-Administration/ Datenschutzbeauftragter

System-Administrator: Jörg Lorig
Datenschutzbeauftragter: Rechtsanwalt Friedrich Keller

5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung

Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von verschiedenen Leistungen im Bereich des Kraftfahrzeughandels.

Hierbei im Besonderen:

Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen
Verkauf von Zubehör und Ersatzteilen in den Autohäusern und im Internet
Reparatur und Wartung von Fahrzeugen
Vermittlung von Finanzierungs-, Leasing- und Versicherungsverträgen
Vermietung von Kraftfahrzeugen

Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung dieses Zwecks.

6. Beschreibung der betroffenen Personengruppen sowie Daten und Datenkategorien

Es werden im Wesentlichen zu folgenden Gruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit es sich um natürliche Personen handelt und soweit diese zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich sind:

Kunden
Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten, Bewerber, ehemalige Mitarbeiter, Pensionäre und Angehörige
Lieferanten
Mieter
Geschäftspartner, Agenturen, Vermittler und Makler
Kontaktpersonen der vorgenannten Gruppe

Es werden im Wesentlichen folgende Arten von Daten bzw. Datenkategorien erhoben, verarbeitet und genutzt:

Adress-, Kontakt- und Kommunikationsdaten
Vertragsdaten
Abrechnungs-, Leistungs- und Bankdaten
Einkommens- und Vermögensdaten
Daten zur Finanzbuchhaltung
Daten zur Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen
Daten zur Personalverwaltung und -steuerung
Daten zur Kontaktkoordination und Betreuungsinformation

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten

Öffentliche Stellen, die Daten auf Grund gesetzlicher Vorschriften erhalten
(z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, usw.).

Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind
(z.B. Rechnungswesen, Personalverwaltung, Controlling, usw.).

Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG zur Abwicklung der Auftragsdatenverarbeitung.

Weitere externe Stellen wie z.B. Kreditinstitute (Zahlung von Gehältern und Lieferantenrechnungen), gruppenzugehörige Unternehmen oder andere externe Stellen zur Erfüllung der oben genannten Zwecke soweit eine schriftliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt, dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder eine Übermittlung aus überwiegenden berechtigten Interessen zulässig ist.

8. Datenübermittlung in Drittstaaten

Eine Übermittlung von Daten in Drittstaaten findet nicht statt. In Ausnahmefällen kann eine Übermittlung erfolgen, wenn dies zur Kommunikation mit dem Vertragspartner, in seinem Auftrag oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

9. Regelfristen für die Löschung der Daten

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und –fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Sollten Daten hiervon nicht berührt sein, werden sie gelöscht, sobald die unter Ziffer 5 genannten Zwecke entfallen sind.

10. Datenauskunftserteilung gegenüber öffentlichen Stellen nach Aufforderung
(Auskunftsverfahren)

Auskünfte gegenüber öffentlichen Stellen, Behörden, Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht werden nach folgendem internen Verfahren bearbeitet:

Die Bearbeitung eines Auskunftsverfahrens setzt eine schriftliche Anfrage eine richterliche Anordnung voraus. Hierin müssen Zweck und Grund für unser Unternehmen nachvollziehbar genannt sein, so dass unser Unternehmen die Erforderlichkeit des Auskunftsverfahrens versteht und gegenüber dem Betroffenen begründen kann.

Ohne, dass diese Voraussetzung vorliegen, wird ein Verfahren nicht bearbeitet und eine Auskunft nicht erteilt.

(Stand 06.10.2016)